Krypto steuerfrei nach 1 Jahr – Haltefrist in Deutschland
Die Haltefrist ist eine der wichtigsten Fragen für deutsche Krypto-Anleger. Hier findest du eine kompakte Einordnung und erfährst, wie du deine Transaktionen sauber dokumentierst.
Kurz erklärt
In Deutschland werden Krypto-Veräußerungen typischerweise als private Veräußerungsgeschäfte behandelt. Eine Haltefrist kann dazu führen, dass Gewinne grundsätzlich steuerfrei sind – das hängt jedoch von den konkreten Umständen ab.
Hinweis: Keine Steuerberatung. Angaben dienen der allgemeinen Information.
Was zählt für die Haltefrist?
- Exakte Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkte je Transaktion
- Zuordnung der Lots (z. B. FIFO/Lot-Tracking)
- Dokumentation von Transfers zwischen Wallets/Exchanges
- Sonderfälle wie Staking/Lending/Airdrops separat prüfen
Dokumentation & Nachweise
Für eine verlässliche Einordnung braucht es eine vollständige Historie. Dazu gehören Börsen-Reports, Wallet-Transfers, Gebühren und Kursdaten. Je sauberer die Datenbasis, desto einfacher die Prüfung durch Steuerberater oder Finanzamt.
So hilft CoinTaxReporting
Transaktionshistorie konsolidieren
Import von Exchanges, Wallets und DeFi-Quellen in einem zentralen Report.
Haltezeiten nachvollziehen
Zeitstempel und Lots werden strukturiert dokumentiert.
Audit-Ready Export
PDF/CSV Reports zur Weitergabe oder Archivierung.
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FAQ
Ist Krypto nach 1 Jahr steuerfrei?
In Deutschland gilt bei privaten Veräußerungsgeschäften eine Haltefrist, nach der Gewinne grundsätzlich steuerfrei sein können. Details hängen vom Einzelfall und der Gesetzeslage ab.
Wie berechnet man die Haltefrist?
Relevant sind Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkte je Einheit (Lot). Eine saubere Transaktionshistorie ist entscheidend.
Gilt das auch für Staking oder Lending?
Bei Sonderfällen wie Staking, Lending oder Airdrops können zusätzliche Regeln greifen. Eine fachliche Prüfung ist sinnvoll.
Wie hilft CoinTaxReporting?
CoinTaxReporting konsolidiert deine Transaktionen, dokumentiert Haltezeiten und erstellt nachvollziehbare Reports für die steuerliche Prüfung.